Pünktlich zum Start ins neue Jahr wurden die Förderungen für die thermische Sanierung angehoben, der maximale Fördersatz erhöht und mehr Zeit für die Durchführung herausgeholt. Warum gerade jetzt, erfahren Sie hier. Und auch, wie einfach Sie zu diesen Förderungen kommen.
Inhalt
Bis zu 42.000 Euro Förderung für eine umfassende Sanierung
Österreich saniert – aber auch genug?
Mit welcher Sanierungsrate erreichen wir die Klimaziele?
Geld oder Information – woran fehlt es wirklich?
Warum erst Dämmung, dann Heizkesseltausch?
Was muss man vor der Umstellung auf erneuerbare Energie beachten?
So einfach lichtet sich der Förderdschungel!
Schritt für Schritt zur Einzelbauteilsanierung
Schritt für Schritt zur Teilsanierung bzw. umfassenden Sanierung
Fazit und Zusammenfassung
Bis zu 42.000 Euro Förderung für eine umfassende Sanierung
Grund zur Freude für alle, die sich daran machen, Haus oder Wohnung zu dämmen. Auch die Tatsache, dass bis zu 50 % der Sanierungskosten gefördert werden, stimmt optimistisch, dass sich eine thermische Sanierung noch schneller rechnet. Um wie viel die Förderungen für die einzelnen Maßnahmen angehoben wurden und was gleichbleibt, sehen Sie hier.
Anhebung der Fördermittel auf einen Blick:
Einzelbauteilsanierung
→
von 3.000 Euro auf 9.000 EUR
Teilsanierung 40 %
→
von 6.000 Euro auf 18.000 EUR
Umfassende Sanierung guter Standard
→
von 9.000 Euro auf 27.000 EUR
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
→
von 14.000 Euro auf 42.000 EUR
Maximaler Fördersatz für Sanierungskosten
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von 30 % auf 50 %
Was bleibt gleich?
„Raus-aus-Gas“-Bonus für Tausch einer Gasheizung
→
9.500 EUR
Tausch einer Ölheizung
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7.500 EUR
Erhöhung der maximalen Förderung bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen
→
um 50 %
Österreich saniert – aber auch genug?
Allein im Jahr 2022 wurden nahezu 100.000 Anträge gestellt. Doch wenn man sich die Aufteilung auf die verschiedenen Arten der Sanierungsmaßnahmen ansieht, ist der Anteil an Dämmungen noch zu gering. 80 % der Förderungen gehen nämlich auf den Austausch von Heizungen. Bedenkt man, dass 50 % der bestehenden Gebäude in Österreich sanierungsbedürftig sind, wird der Handlungsbedarf noch deutlicher. Eine Grafik der Qualitätsgruppe Wärmedämmsysteme stellt die Dringlichkeit mit Zahlen und Fakten dar.
Quelle: Solidbau.at
Mit welcher Sanierungsrate erreichen wir die Klimaziele?
Laut aktuellen Berechnungen bräuchte Österreich eine Sanierungsrate von 3 %, um die Klimaziele zu erreichen. Davon sind wir noch weit weg. In einem Interview mit dem Ö1 Journal spricht Robert Schmid von rund 40.000 privaten Einheiten, die derzeit pro Jahr saniert werden. Das sind lediglich 1 % der Haushalte. Für ihn besteht absoluter Handlungsbedarf. Die Zahl müsse sich zumindest verdoppeln.
„Es hat ja keinen Sinn, dass wir unsere Häuser erst in 40 Jahren ertüchtigen Energie einzusparen, das muss in den nächsten fünf bis zehn Jahren passieren.“
Robert Schmid, SIH
Johann Müller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000, fordert daher eine „echte Sanierungsoffensive“.
„Es gibt keine bessere Möglichkeit, Klimaschutz und die Erhöhung der Lebensqualität zu vereinbaren als Gebäude zu sanieren, also sollten wir jetzt handeln und uns unabhängig von unsicheren Energieimporten machen.“
Johann Müller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000
„Es fehlt weniger an Geld, sondern mehr an ausreichenden Infos. Da gehört eine Aufklärungsmaßnahme, die den Menschen sagt: Gebt euren Häusern den Mantel, denn dann versetzt es euch in die Lage, die Wärme mit viel kleineren Geräten und dadurch günstiger und einfacher aufzubringen und herzustellen.“
Robert Schmid, CEO und Eigentümer Schmid Industrieholding GmbH
Warum erst Dämmung, dann Heizkesseltausch?
Hier kommt die Vorlauftemperatur ins Spiel. Moderne Heizgeräte sind für Gebäude gebaut, bei denen der Energieverlust minimiert ist. Sie sind nicht für ungedämmte Gebäude mit hohen Energieverlusten geeignet. Um Wärme mit erneuerbarer Energie ideal zu erzeugen, brauchen moderne Geräte eine niedrige Vorlauftemperatur. Mit einer gedämmten Gebäudehülle gelingt das auch.
Was muss man vor der Umstellung auf erneuerbare Energie beachten?
Zwei Dinge sind Voraussetzung: eine geringe Heizleistung pro Quadratmeter und ein Niedertemperatur-System, das eine Vorlauftemperatur von maximal 40 °C hat. Wenn die Heizlast dank gedämmter Gebäudehülle gering ist, ist auch die Heizanlage kleiner, günstiger und läuft effizienter.
„Bei nachwachsender Energie, grünem Gas und synthetischem Öl fallen höhere Systemtemperaturen nicht ins Gewicht; Bei erneuerbarer Energie, also Wärmepumpen, welche mit Luft-, Wasser oder Sole betrieben werden, hingegen schon.“
Andreas Rotter, Obmann des Zukunftsforum SHL
So einfach lichtet sich der Förderdschungel!
Einreichen klingt komplizierter, als es wirklich ist. Vieles wurde vereinfacht und lässt sich verständlich erklären. Ob Sie einen einzelnen Bauteil, mehrere Teile oder das gesamte Gebäude thermisch sanieren, entscheiden Sie gemeinsam mit einer Fachkraft. So erhalten Sie die nötigen Unterlagen und kommen ohne Umwege zur gewünschten Förderung, die für die nächsten Jahre nochmals deutlich erhöht wurde.
Schritt für Schritt zur Einzelbauteilsanierung
- Registrieren Sie das anstehende oder bereits umgesetzte Projekt online unter www. sanierungsscheck23.at/efh ab 03.01.2023 bis spätestens 31.12.2024.
- Sie bekommen eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Link zur Antragstellung – damit sind die Fördermittel für Sie reserviert.
- Lassen Sie die Sanierung durchführen und rechnen Sie diese ab.
- Fertig? Dann stellen Sie den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung über den zugeschickten Link.
- Legen Sie die Endabrechnungsunterlagen vor.
- Die endgültige Förderungssumme wird ausbezahlt.
Das brauchen Sie für die Antragstellung:
- Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Energieberatungsprotokoll aus dem entsprechenden Bundesland
- Alle Rechnungen der durchgeführten Sanierung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Endabrechnungsformular
- Ihren Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz)
Schritt für Schritt zur Teilsanierung bzw. umfassenden Sanierung
- Füllen Sie das Formular „Technische Details Energieausweis“ mit einem befugten Energieausweisersteller aus
- Ermitteln Sie die Sanierungsmaßnahmen und voraussichtlichen Kosten für die Antragstellung.
- Stellen Sie den Antrag unter www. sanierungsscheck23.at/efh bis spätestens 31.12.2024 online und legen Sie Ihren Meldezettel und das ausgefüllte Formular „Technische Details Energieausweis“ bei.
- Ihr Antrag wird geprüft und bestenfalls genehmigt.
- Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie den Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe.
- Lassen Sie die Sanierungsmaßnahmen durchführen.
- Übermitteln Sie die Endabrechnungsunterlagen zeitgerecht! (Bei Antragstellung 2023 bis 30.09.2025, bei Antragsstellung 2024 bis 30.09.2026)
Unterlagen für die Antragstellung:
- Formular „Technische Details Energieausweis“ ausgefüllt und unterschrieben
- Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz)
Fazit und Zusammenfassung
Die Politik hat die Dringlichkeit der thermischen Sanierung zum Thema gemacht und die Förderungen erhöht. Die derzeitige Sanierungsrate von 1 % sollte auf 3 % steigen, um die Klimaziele zu erreichen. Es fehlt nach wie vor an der nötigen Aufklärung, warum es so wichtig ist, mit einer guten Dämmung den Energiebedarf zu senken. Denn die umweltfreundlichste Energie ist jene, die man gar nicht erst erzeugen muss. Nur zusammen mit einer Dämmung wird erneuerbare Energie wirklich effizient eingesetzt.
Quellenverzeichnis
OTS: [online] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221017_OTS0033/baupakt-partner-fordern-neue-sanierungsoffensive [abgerufen am 30.01.2023]
Kommunalkredit Public Consulitng: [online] : https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1 [abgerufen am 30.01.2023]
Thomas Pöll (2022): Dämmung vor Heizkesseltausch - Schulterschluss der Arbeitsgemeinschaften der Dämmsystemanbieter und der Installateure: [online] https://
solidbau.at/news/daemmung-vor-heizkesseltausch-schulterschluss-der-arbeitsgemeinschaften-der-daemmsystemanbieter-und-der-installateure/ [abgerufen am 30.01.2023]
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Solid: Dämmung vor Heizkesseltausch - Schulterschluss der Arbeitsgemeinschaften der Dämmsystemanbieter und der Installateure: [online] https://solidbau.at/news/daemmung-vor-heizkesseltausch-schulterschluss-der-arbeitsgemeinschaften-der-daemmsystemanbieter-und-der-installateure/ [abgerufen am 30.01.2023]
FAQ
Welche Leistungen werden beim Sanierungsscheck 2023/2024 gefördert?
Es werden Leistungen gefördert, die seit 01.03.2023 erbracht wurden.
Wie viel Geld ist im Fördertopf für den Sanierungsscheck 2023/2024?
Bis 2026 stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie knappe 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Ist auch noch Fördergeld da, wenn ich erst Ende 2024 den Antrag einreiche?
Das hängt davon ab, wie viele Fördermittel zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sind. Die Summe ist begrenzt.
Was ist der Unterschied zum Sanierungsscheck 2021/2022?
Im Sanierungsscheck 2021/2022 wurden höchstens 30 % der Ausgaben für die thermische Sanierung gefördert, jetzt sind es 50 %. Für eine umfassende Sanierung wurde die Förderpauschale ab 1.1.2024 von 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben.
Wie alt muss mein Haus sein, damit eine Sanierung gefördert wird?
Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.
Um wie viel muss sich mein Energieverbrauch verbessern, damit ich eine Förderung bekomme?
Der Heizwärmebedarf muss mindestens um 40 % niedriger sein als vor der Sanierung.
Bekommt jeder, der thermisch saniert, den Sanierungsscheck?
Nein. Das Haus muss älter als 15 Jahre sein und der Energieverbrauch fürs Heizen muss mindestens um 40% gesenkt werden.
Gilt der Sanierungsscheck auch, wenn ich mein Haus im Ausland sanieren möchte?
Nein. Das Gebäude muss in Österreich sein.
Was sind förderungsfähige Kosten?
Das sind Kosten für Material, Planung und Montage. Die Arbeit muss von befugten Professionisten durchgeführt werden. Sie müssen auch die Rechnungen dafür vorlegen können, um eine Förderung zu erhalten.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren.
Muss ich als Antragssteller am Standort des Objektes gemeldet sein?
Nein, das müssen Sie nicht.