So funktioniert der Sanierungsbonus in der Sanierungsoffensive 2026

Dämmung rauf bringt’s – auch 2026. Ende 2024 war der Fördertopf für den Sanierungsbonus und weitere Maßnahmen der thermischen Sanierung ausgeschöpft. Jetzt füllt ihn die Regierung mit frischem Geld. Ab wann die 1,8 Milliarden zur Verfügung stehen, für welche Maßnahmen und vor allem wie lange, erfahren Sie hier.

Was wird im Rahmen der Sanierungsoffensive gefördert?

Die Sanierungsoffensive 2026 hat zwei zentrale Förderschwerpunkte: die als „Sanierungsbonus“ bekannte thermische Sanierung der Gebäudehülle und den „Kesseltausch“, also den Umstieg von fossiler Heizenergie auf erneuerbare Alternativen. In den Genuss der Förderungen kommt der private Wohnbau. Hierzu gehören sowohl einund Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser als auch privates Eigentum im mehrgeschossigen Wohnbau und Reihenhausanlagen. Neben Klima- und Umweltschutz soll hier auch die Lebensqualität gestärkt werden.

Ab wann können Anträge für den Sanierungsbonus gestellt werden?

Die Registrierung und Antragstellung geht im November 2025 bereits an den Start. Eine wichtige Neuerung ist hier die verpflichtende Energieberatung. Bei der Registrierung müssen Sie ein Energieberatungsprotokoll vorlegen! Es ist also empfehlenswert, sich darum gleich zu kümmern. Hier finden Sie eine Übersicht über die Energieberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern.

Wie Sie als Erster den Sanierungsbonus beantragen können?

Die Bundesregierung bietet die Möglichkeit, sich für ein Info-Mailing zum Start der Förderaktion zu registrieren. Wer jetzt seine E-Mail-Adresse eingibt, wird rechtzeitig benachrichtigt und ist unter den Ersten.

Bis wann können Sie den Sanierungsbonus 2026 spätestens beantragen?

Die Registrierung für die Einzelbauteilsanierung sowie die Antragsstellung für Teilsanierung 40 %, umfassende Sanierung guter Standard oder umfassende Sanierung klimaaktiv ist bis längstens 31.12.2026 möglich. Den genauen Start erfährt man am raschesten per Info-Mailing.

Wie viel Geld ist im Fördertopf und wie viel gibt es pro Jahr?

Das Wichtigste in aller Kürze: Im Fördertopf sind 1,8 Milliarden Euro, von denen pro Jahr maximal 360 Millionen Euro vergeben werden, und das bis 2030. Es gibt keine klare Splittung der Fördergelder für Kesseltausch oder Sanierungsbonus. Das Prinzip lautet „First come, first serve!“.

Wie viel Fördergeld gibt es beim Sanierungsbonus wofür?

Der Sanierungsbonus für Private sieht hier einen Fördersatz von bis zu 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten vor. Das bedeutet für die Einzelbauteilsanierung max. 5.000 Euro, die Teilsanierung max. 10.000 Euro, die umfassende Sanierung guter Standard max. 15.000 Euro und die umfassende Sanierung klimaaktiv Standard max. 20.000 Euro. Für den mehrgeschossigen Wohnbau gilt die Faustregel „bis zu 150 Euro Förderung pro m2“.

Wie viel Fördergeld gibt es beim Sanierungsbonus wofür?

Welche Sanierungsmaßnahmen gelten beim Sanierungsbonus als „förderungsfähig“?

Förderungsfähige Kosten setzten sich aus drei Posten zusammen: Kosten für das Material, die Planung und die Montage. Wichtig ist hier die Vorlage der entsprechenden Rechnungen der Professionisten, die diese Arbeiten durchgeführt haben.

Zu den förderungsfähigen Maßnahmen zählen wie schon beim „Sanierungsbonus 23/24“ die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens sowie der Tausch von Fenstern und Außentüren.

Welche Sanierungsmaßnahmen gelten beim Sanierungsbonus als „förderungsfähig“?
Welche Sanierungsmaßnahmen gelten beim Sanierungsbonus als „förderungsfähig“?

Was fällt beim neuen Sanierungsbonus weg oder hat sich gegenüber dem Sanierungsbonus 2023/24 geändert?

Der NAWARO-Bonus (ein Bonus für die thermische Sanierung mit nachwachsenden Rohstoffen) entfällt. Weiters gibt es keine höheren Fördersätze in anderen Bereichen – über 30 % wird nicht gefördert. Auch gut zu wissen: Die Maßnahmen müssen nun innerhalb von 9 Monaten anstelle von 12 Monaten umgesetzt werden.

Welche Maßnahmen fördert der Sanierungsbonus beim mehrgeschossigen Wohnbau?

Wie auch beim Ein- und Zweifamilienhaus für Private zählen die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches und der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens sowie der Tausch der Fenster und Außentüren zu den förderungsfähigen Maßnahmen im mehrgeschossigen Wohnbau.

Wie hoch ist die Förderung der einzelnen Maßnahmen beim Sanierungsbonus für den mehrgeschossigen Wohnbau?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben. Sie ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Es gibt eine Förderungsobergrenze pro Projekt. Sie beträgt 4,5 Millionen Euro.

Wie hoch ist die Förderung der einzelnen Maßnahmen beim Sanierungsbonus für den mehrgeschossigen Wohnbau?

Warum macht sich die Regierung trotz Sparpaket für den Sanierungsbonus stark?

Die Energiebilanz der Häuser, die in Österreich zwischen 1945 und 1980 gebaut wurden, ist schlecht. 1,8 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser müssen dringend thermisch saniert werden, um einerseits die notwendigen Klimaziele zu erreichen und andererseits für ein entsprechendes Wohlfühlklima zu sorgen. Ganz abgesehen von den Energiekosten, die jeder Einzelne mit einer Fassadendämmung sparen kann – und das ab der ersten Sekunde für viele Jahrzehnte. Dazu möchten Sie mehr Fakten? Dann lesen Sie unseren Blogbeitrag „Dämmen macht Energiesparen effizient“ dazu.

Wie man mit guter Dämmung erneuerbare Energie gleich 14-mal besser nutzt

Auf erneuerbare Energie umzusteigen, ohne das Gebäude vorher thermisch zu sanieren, ist nur die halbe Miete. Es geht nicht um „entweder-oder“, sondern um „sowohl-alsauch“. In der gemeinsam mit Austrotherm gestarteten Initiative „Erneuerbare Energie ist gut, mit Dämmung 14 mal besser“ beweist eine Studie, dass man zuerst durch thermische Sanierung der Energieverbrauch senken sollte, damit der Einsatz einer mit Windkraft betriebenen Wärmepumpe auch effizient ist. Fazit: Auch erneuerbare Energie muss sinnvoll eingesetzt. Nur mit der Verbrauchswende gelingt die Energiewende.

Wie man mit guter Dämmung erneuerbare Energie gleich 14-mal besser nutzt

Wer hilft Ihnen, Ihr Haus Schritt für Schritt richtig zu dämmen?

Bei der thermischen Sanierung arbeiten mehrere Gewerke zusammen. Der erste Schritt ist eine unabhängige Energieberatung. Denn hier sehen sich Experten den Ist-Zustand an. Bereiten Sie sich darauf entsprechend vor. Je mehr Unterlagen Sie über Ihr Haus mitbringen, umso besser. Nach der Erstberatung, die übrigens viele Bundesländer meist kostenlos anbieten, wird der Energieausweis berechnet. Auf Basis aller Daten erstellen Sie dann ein Sanierungskonzept, das einem genauen Sanierungsfahrplan folgt. Dazu möchten Sie Genaueres wissen? Lesen Sie mehr über die Energieberatung für die thermische Sanierung in unserem Blogbeitrag. Eine hilfreiche Anleitung für die nächsten Schritte finden Sie in unserem Blogbeitrag „Schritt für Schritt zur thermischen Sanierung“.

Wer hilft Ihnen, Ihr Haus Schritt für Schritt richtig zu dämmen?

Erstberatung

Wer hilft Ihnen, Ihr Haus Schritt für Schritt richtig zu dämmen?

Bestandsenergieausweis

Wer hilft Ihnen, Ihr Haus Schritt für Schritt richtig zu dämmen?

Saniervorschlag

Wer hilft Ihnen, Ihr Haus Schritt für Schritt richtig zu dämmen?

Förderungen und Behördenwege

Fazit und Zusammenfassung

Die Neuauflage des Sanierungsbonus mit 1,8 Milliarden Euro im Fördertopf ist eine Chance, die dringend nötige thermische Sanierung in Österreich anzugehen. Projekte, die mit dem Aus des Sanierungsbonus Ende 2024 gestoppt wurden, können jetzt wieder in Angriff genommen werden. Die Sanierungsoffensive 2026 verspricht 360 Millionen pro Jahr – bis 2030. Auch hier gilt wie bisher: First come, first served. Man sollte sein Sanierungsprojekt also nicht auf die lange Bank schieben. Die Registrierung bzw. Antragstellung für den Fördertopf 2026 beginnt im November 2025 – Zeitpunkt noch unbekannt – und läuft bis 31.12.2026.


Quellenverzeichnis:

https://www.sanierungsoffensive.gv.at

https://www.sanierungsoffensive.gv.at/Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_EFH.pdf

https://www.sanierungsoffensive.gv.at/Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW.pdf

FAQ

Gibt es eigene Fördersätze für denkmalgeschützte Gebäude beim Sanierungsbonus?

Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es beim Sanierungsbonus für Private eigene Fördersätze bzw. Vorgaben wie zum Beispiel zur Reduktion des Heizwärmebedarfs. Alle Informationen dazu finden Sie in den Informationsblättern der Sanierungsoffensive 2026.

Kann man den Sanierungsbonus 2026 mit einer Landesförderung kombinieren?

Ja. Wie bereits beim Sanierungsbonus 2023/24 kann man die Bundesförderung gleichzeitig mit der Förderung des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch nehmen. Achtung: Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Förderungsbedingungen. Global 2000 hat die Sanierungsförderung nach Bundesländern übersichtlich an Hand von konkreten Beispielen aufbereitet.

Wie lange gilt der Sanierungsbonus Neu?

Die Bundesregierung hat den Sanierungsbonus derzeit bis 2030 begrenzt. Das bedeutet: Sie stellt für die Jahre 2026 bis 2030 jährlich maximal 360 Millionen Euro zur Verfügung.

Fördert der neue Sanierungsbonus auch den Tausch der Fenster?

Ja. Der Tausch von alten Fenstern und Außentüren wird wieder gefördert. Die genaue Förderhöhe hängt davon ab, ob es sich beim Fenstertausch um eine Einzelbauteilsanierung handelt oder ob die Fenster im Rahmen einer Teilsanierung bzw. umfassenden Sanierung getauscht werden.

Autor: Roman Stickler

Baumit Marketing

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